Mietbedingungen

  • Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (1 Miettag = 8 Betriebsstunden).
  • Die Abrechnung erfolgt tageweise.
  • Unsere Baumaschinen übergeben wir dem Kunden vollgetankt und gereinigt. Die Mietgegenstände sind ebenso vollgetankt und in einem gereinigten Zustanden (innen wie außen) an uns zurück zugeben. Fehlmengen an Kraftstoff zum Zeitpunkt der Rückgabe der Baumaschine werden von uns dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir verweisen hierzu auf unsere Preisliste.
  • Unsere Baumaschinen können selbständig durch den Kunden abgeholt werden, sofern Sie bereits schon ein Mal bei uns gemietet haben. Bei Neukunden ist keine selbständige Abholung möglich. Sie tragen als Kunde die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Transport.
  • Sie verpflichten sich als Mieter unserer Baumaschinen, diese ordnungsgemäß und fachgerecht zu nutzen und vor Überbeanspruchung und etwaigen Beschädigungen zu schützen.
  • Die vom Mieter zu tragende Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung im Schadenfall beträgt 500 €. Bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Listen-Neupreises der Baumaschine (mind. jedoch 500 €).
  • Die Maschinenbruchversicherung beinhaltet Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktion-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Brand, Blitzschlag, Explosion, Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung.
  • Der Mieter ist dafür verantwortlich unseren Mietgegenstand und deren Zubehör, auch lose Anbauteile, vor Diebstahl zu schützen.
  • Der Mieter haftet für Schäden bei und an Dritten, durch Benutzung unserer Baumaschinen.
  • Etwaige Schäden an unseren Baumaschinen können wir dem Mieter auch nach der Rücknahme der Baumaschine rückwirkend in Rechnung stellen, solang nachgewiesen wird, dass der Schaden durch die Nutzung des Mieters entstanden ist.
  • Wir erlauben keine Untervermietung unserer Baumaschinen an Dritte. Sollte dies nicht eingehalten werden, behalten wir uns Schadenersatzansprüche gegen den Mieter vor. In diesen Fällen haftet der Mieter für entstandene Schäden sowie bei Verlust in voller Höhe.